Mittwoch, 12. Mai 2010 13:37
Hey liebe Leser,
heute ist es passiert: Zum ersten Mal seit (um Gottes Willen, wie lange ist das denn her?) langen finde ich nicht nur etwas juristisches, das euch immens interessieren könnte, nein, zusätzlich ist es auch noch so weltbewegend, dass ich darüber schreiben werde!Was ganz anderes: Warum sind wir nicht mehr über http://hoemmel.opus-muhhaha.de/ erreichbar?!
Nachdem vor Kurzem das BVerfG mit seiner Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung die Aufmerksamkeit der Netzwelt auf sich gezogen hat, meldet sich nun der BGH zu Wort:
In seiner Entscheidung hat er heute die Störerhaftung von WLAN-Betreibern behandelt, über deren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Das Urteil ist noch nicht online, aber wir finden bereits Diskussionen auf den einschlägigen Blogs (Netzpolitik, Internet-Law), welche die Hauptaussage beinhalten. Nach dem BGH hat eine Kanzlei, die eine Abmahnung verschickt, von nun an keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz, sondern nur noch einen Unterlassungsanspruch (vorausgesetzt es hält sich im kleinen, unbedeutenden Rahmen – ein einzelner Film z.B.). Des weiteren sollen die gesamten Abmahnkosten auf 100€ begrenzt werden. Hosse!
Wie und warum das jetzt gut ist, wird sich erst später in der Urteilsbegründung zeigen. Wirft auf jeden Fall neue Fragen auf, vor allem welche Sicherheit denn der Betreiber jeweils für sein WLAN einrichten muss – weil der Betreiber haftet eben so bei unzureichender Sicherung. Was ist jetzt aber mit bewusst und absichtlich geöffneten WLANs (vgl. Freifunk)? Wird sich zeigen.
Auch wenn der BGH viel freiheitlicher hätte entscheiden können, jegliche Haftung also ausschließen und die Urheberrechtsverletzungen verneinen – das Urteil ist auf jeden Fall mal ein Schritt in die richtige Richtung und wird einer ganzen Branche von Betrügern (hoffentlich!) die Geschäftsgrundlage nehmen. (Warum? Hauptsächlich, weil bisher immer Verletzungen im gewerbliches Ausmaß bejaht wurden, wenn ein aktueller Film öffentlich zugänglich gemacht wurde.)
Und weil ich schon schreibe, hier ein QotD:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (Konrad Adenauer)