Bäumchen wechsel dich, du Fähnchen im Wind.
Freitag, 19. Februar 2010 10:23
Es ist nicht nur erfrischend komisch, sondern war auch schrecklich vorhersehbar, was sich da in der Tagesordnung zur 24. Sitzung des 17. Deutschen Bundestags am kommenden Donnerstag lesen lässt:
TOP 10 lautet da nämlich:
Erste Beratung SPD
Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Ganz plötzlich hat man es sich nämlich doch nochmal anders überlegt. Jetzt, wo man die Wählerstimmen der leichtgläubigen nicht mehr braucht.
begleitet wird das ganze übrigens in den Tagesordnungspunkten 10 b) und c) von Anträgen der Linken und der Grünen, die auf ähnliches abzielen:
Die Linke will, mit der Begründung der Bundespräsident könne das Gesetz ausfertigen lassen, wann er wolle und wenn es soweit sei, könne man es nicht mehr einfach aussetzen (wie das ja im Moment vorgehsehen ist), das Gesetz aufheben (so es denn ausgefertig wird) und darüberhinaus eine Neuauflage verhindern, in dem das Telemediengesetz in Zukunft derartige Maßnahmen (“systematische oder anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen”) unterbinden soll.
Die Grünen weisen daraufhin, dass aufgrund des “actus contrarius” der Gesetzesbeschluss per Gesetz rückgängig gemacht werden muss (wohl auch aufgrund der Beteiligung des Bundesrates) und beschränken sich auf ein sehr kurzes Gesetz, das in dem schönen – und für uns Nicht-Juristen amüsanten – Satz
Dieses Gesetz hat sich erledigt.
mündet.
Die SPD scheint soweit noch nicht Gedacht zu haben, jedenfalls kann man auf deren Entwurf noch nicht zugreifen.
Wir sind gespannt und skeptisch.
Quellen:
Tagesordnung
Gesetzentwurf der Linken
Gesetzentwurf der Grünen (abgesetzt)
Nachtrag:
Der Gesetzentwurf der Grünen wurde von der Tagesordnung gestrichen.
Thema: Allgemein | Kommentare (3) | Autor: Linke&Rechte Hand des Teufels
