Das “Neue” Gesetz

Also gut.

Wie wir ja inzwischen alle wissen, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion nach Nachverhandlungen mit Zensursula dazu verleiten lassen, doch für die sog. “Bekämpfung” von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zu stimmen.

Wie man allerorten, z.B. auf Abgeordnetenwatch lesen kann, sind die Eckpunkte des Deals folgende:

1.) Um zu verhindern, dass andere Inhalte wie z.B. sog. “Killerspiele” o. ä. gesperrt werden wird alles in ein zeitlich befristetes “Sondergesetz” gesteckt.

2.) Keine Strafverfolgung von Sperrseitenbesuchern

3.) Es soll der Grundsatz “Löschen statt Sperren” gelten, so dass nur Seiten gesperrt werden sollen, die durch deutsche Strafverfolgung nicht gelöscht werden können – sprich im Außereuropäischen Ausland

4.) Es soll ein Überwachungsgremium geben. Laut Amann soll dies beim Beauftragten für Datenschutz eingerichtet werden, dieser erklärt sich für nicht zuständig.

Im übrigen ist auf bundestag.de bisher keine Einsicht in den neuen Gesetzentwurf möglich. Wir sind gespannt.

Auch wenn die Nachbesserungen sinnvoll scheinen ist das Gesetz m.E. immernoch im Grundsatz verwerflich!

Die Zweite und Dritte beratung sind inzwischen übrigens auf 17.40 Uhr verschoben worden.

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Autor: Linke&Rechte Hand des Teufels
Datum: Dienstag, 16. Juni 2009 21:58
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